
Das Neumarkter Recht (lateinisch ius Theotonicum Noviforense, auch ius Theotonicum Sredense; polnisch Prawo średzkie) erhielt seine Bezeichnung nach der Stadt Neumarkt in Schlesien. Es fußte auf dem Magdeburger Recht. Vermutlich in seinen ersten Regierungsjahren stattete Herzog Heinrich I. den damaligen Markt Szroda mit deutschem Recht aus. Dabe...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Neumarkter_Recht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.