
Von Nebentäterschaft spricht man in Abgrenzung zur Mittäterschaft, wenn mehrere Personen unabhängig von einander einen tatbestandlichen Erfolg herbeiführen. Der Nebentäter muss nur seinen eigenen Tatanteil verantworten eine Zurechnung der Tatanteile des anderen Täters kommt nicht in Frage.
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https://www.lexexakt.de/glossar/nebentaeterschaft.php

die Form der Beteiligung an einer Straftat, bei der mehrere Personen unabhängig voneinander den gleichen Erfolg herbeiführen; Täter, Mittäterschaft.
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https://www.wissen.de//lexikon/nebentaeterschaft
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