
N. bezeichnet entweder die Überführung ausländischen Eigentums in nationales Eigentum oder allgemeiner die Überführung von Privateigentum in staatliches Eigentum.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Nationalisierung die Enteignung ausländischen Besitzes und dessen ûbernahme durch inländische Stellen. (Eigentum, Abschnitt Völkerrecht)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Nationalisierung ûberführen von privaten Produktionsmitteln oder Bodenschätzen in Staatseigentum, gegen Entschädigung oder entschädigungslos. (Konfiskation)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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