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Nachversicherung Logo #42000 Unter dem Begriff der Nachversicherung wird eine eigenständige Versicherung verstanden, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen wird. Zweck der Nachversicherung ist die Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes. Die Nachversicherung ist bedeutsam im Bereich der Personen...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nachversicherung

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Nachversicherung Logo #40087Personen, die aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamten- oder kirchenrechtlichen Vorschriften unversorgt ausscheiden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Durch die Nachversicherung erfolgt eine Gleichstellung mit einem vergleichbaren Versicherten der Pflichtbeiträge ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

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Nachversicherung Logo #40185Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht, da ihnen vom Dienstherrn eine Versorgung zugesagt ist. Scheiden Beamte aus dem Dienstverhältnis aus, ohne in den Ruhestand zu treten, muss der Dienstherr für die ganze, nicht versicherungspflichtige Zeit die Rentenversicherungsbeiträge an den Versicherungsträger nachzahlen. Die Kosten der Nachv...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

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Nachversicherung Logo #42016Eine Nachversicherung ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzuzahlen. Siehe hierzu: Nachversicherung
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

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Nachversicherung Logo #42050Die Nachversicherung betrifft ehemalige Staatsdiener, die bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Staat ihnen und ihren Hinterbliebenen eine Ve...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Nachversicherung.html

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Nachversicherung Logo #42871Erweiterung eines bestimmten Versicherungsvertrags um neue Risiken oder Erhöhung der Versicherungssumme; auch: Verpflichtung der Arbeitgeber zur nachträglichen Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für solche Beschäftigte, die bisher versicherungsfrei waren.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/nachversicherung
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