
Geschäfte, die im ersten Schritt des Inanspruchnahmenaufbaus nicht berücksichtigt wurden, können mit Hilfe der Nachselektion aufgrund zugehöriger Sicherheiten (oder ggf. Fazilitäten) im Folgeschritt des Inanspruchnahmenaufbaus berücksichtigt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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