
Bei Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeit(s-Zusatzversicherung) oder der Pensionsversicherung wird eine Nachprüfung des Gesundheitszustandes durch den Versicherer vorgenommen, um evtl. den Invaliditätsgrad und somit die Leistungen neu festzusetzen. Die Nachprüfung soll im Allgemeinen nicht öfter als einmal im Jahr erfolgen.
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