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Liegegeld Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Liegegeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein nur im gemeinen Leben für Wartegeld übliches Wort, die Vergeltung für das Liegen, d. i. Warten, eines andern. Dergleichen ist das Geld, welches dem Schiffer für jeden Tag, welchen er vor der Ein- und Ausladung über d...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1441

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Liegegeld Logo #42134Liegegeld, Schiffsfrachtrecht: vom Absender dem Frachtführer bei ûberschreitung der Ladezeit zu zahlende Vergütung, womit die durch die verlängerte Wartezeit (ûberliegezeit) entstehenden Kosten des Schiffers abgegolten werden (§ 567 HGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Liegegeld Logo #42834Mit Liegegeld wird das Entgelt bezeichnet, das ein Befrachter dem Verfrachter für die Zeit zahlen hat, in der seine Ladung über die Ladezeit hinaus vereinbarungsgemäß beim Verfrachter liegt (Überliegezeit) und von diesem nicht abgeladen werden kann.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/liegegeld.php

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Liegegeld Logo #42295Liegegeld , s. Liegetage.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Liegegeld Logo #42871im See- und Binnenschifffahrtsrecht die besondere Vergütung, die der Charterer eines Schiffs oder von Schiffsraum (Befrachter) dem Frachtführer (Binnenschifffahrt: Schiffer ; Seeschifffahrt: Verfrachter ) für die Zeit entrichtet, die dieser das Schiff länger als vereinbart zur Beladung bereithält (Überliegezeit).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/liegegeld
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