[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, nach jemanden arten, d. i. ihm an Art, an natürlicher Beschaffenheit ähnlich seyn oder werden: mit der dritten Endung der Person. Der Sohn ist seinem Vater nicht nachgeartet. Im gemeinen Leben, besonders Niedersachsens, nachschlachten...
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