
Das Münzrecht ist die Befugnis, Münzen zu prägen und in Umlauf zu bringen; es schließt die Bestimmung über die Gestaltung der jeweiligen Münzen ein. Ein historischer Begriff hierfür ist Münzregal – als Regalien wurden die Hoheitsrechte des Königs und später eines Landesherrn bezeichnet. == Münzrecht in der Europäischen Währungsunion...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Münzrecht

Das Münzrecht beschäftigt sich mit Fragen der Münzhoheit und mit den Vorschriften über Herstellung, Ausgabe und Umlauf der Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Das Münzrecht ist von Anfang an ein Zeichen der Souveränität des Stadtstaates oder des Tyrannen. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Münzrecht. Das Recht der Geldmünzenherstellung lag im FMA. ausschließlich beim König (Münzregal). Durch Privilegierung und Usurpierung gelangten seit dem 10./11. Jh. immer mehr Territorialherren (Bischöfe, Herzöge, Grafen) und Städte in Besitz der Münzhoheit, wodurch das königl. Münzrecht stark ausg...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Münzrecht , die Befugnis, das Münzwesen zu ordnen und Münzen schlagen zu lassen. Dasselbe steht heutzutage nur dem Staat zu (s. Münzregal).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Recht, Münzen zu prägen, das ursprünglich nur der staatlichen Obrigkeit zustand. Besonders straff wurde das Münzrecht in der römischen Kaiserzeit gehandhabt; zu einer Zersplitterung kam es in der Völkerwanderungszeit. Unter den Karolingern wurde das Münzrecht zentralisiert und konnte seitdem als Königsrecht nur vom König verliehen werd...
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https://www.wissen.de//lexikon/muenzrecht
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