[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Galgensteuer, plur. die -n, in einigen Gegenden, diejenige Steuer, welche die Unterthanen zur Erbauung der Gerichtstätte, und zur Unterhaltung der ganzen Peinlichkeit entrichten müssen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_72