
Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten. Er lässt sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisen und bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit unterhalb des Malefizhändels hatte. Die Rechtsgrundlage dafür war die "Otton....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hofmark
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hofmark, plur. die -en, in einigen Gegenden, z. B. in Baiern, die Mark, d. i. der Bezirk, welcher zu einem adeligen Hofe gehöret, besonders in Ansehung der dem adeligen Hofe darüber zustehenden niedern Gerichtsbarkeit, und diese niedere Gerichtsbarkeit selbst; im mittlern Lat. Hofmarchi...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2925

Hofmark , s. Mark (Grenzland).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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