Mutterteil , dasjenige, was die Kinder aus dem Nachlaß der Mutter empfangen, namentlich wenn der Vater derselben als Miterbe in Betracht kommt, so daß den Kindern ein Vormund zu bestellen ist. Vgl. Muttergut. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html