
Das deutsche Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter soll werdende, stillende und nicht stillende Mütter vor ungesunder Beschäftigung schützen. Entsprechende Regelungen in anderen Ländern beschreibt der Artikel Mutterschutz. == Allgemeines == Das heutige Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter trat am 6. Februar 1952 in Kraft und wu...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutzgesetz

M
utterschutz/gesetz Syn.: MuSchG (Abk.) Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen (werdenden) Mutter. Bestimmt u.a. ( § 9) das Kündigungsverbot bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, die Sicherstellung der wirtschaftlichen Versorgung, Beschäftigungseinschränkungen sowie ein Beschäftigungsverbot ab 6 Wo. vor bis 8 Wo. (bei ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Im Mutterschutzgesetz (genauer: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter) sind sämtliche Vorschriften zum Mutterschutz festgelegt. Das Mutterschutzgesetz umfasst Regelungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Gestaltung der Arbeitszeit, zu Beschäftigungsverboten und Schutzfristen, zum Kündigungsschutz und zu finanziellen Leistungen, die das...
Gefunden auf
https://www.familienplanung.de/lexikon/mutterschutzgesetz/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.