
ist das Mitglied einer Erbengemeinschaft.Kaser § 73 I 1, 75 I 8; Hübner; Köbler, DRG 122
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mit
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe ); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nach...
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https://www.wissen.de//lexikon/miterbe
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