
Die minimale Dauer ist nach DIN 69900 Teil 1 der 'geringste Wert, auf den eine Dauer verkürzt werden kann.' Ergänzt sollte werden: 'unter Beibehaltung des Ergebnisses des Vorganges'. In der Praxis kann die minimale Dauer nur dann erreicht werden, wenn zum einen alle Einzelprozesse des Vorgangs optimal ablaufen und zum ...
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