
Als Majestätsbrief wurden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahre 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den evangelischen Ständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der böhmische Majestätsbrief wurde am 9. Juli 1609 ausgestellt, der schlesische am 20. August. == Vorgeschichte == Die beiden Ständ...
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ist in der Neuzeit eine Freiheitsurkunde für Untertanen (z. B. Rudolfs II. 9. 7. 1609 für Böhmen, nach dem 8. 11. 1620 aufgehoben).Gindely, A., Geschichte der Erteilung des Majestätsbriefes von 1609, 1858
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Majestätsbrief , Bezeichnung mehrerer Urkunden deutscher Kaiser, welche den Unterthanen gewisse Rechte und Freiheiten verbrieften. Vorzüglich wichtig wurde der vom Kaiser Rudolf II. erteilte M. vom 12. Juli 1609, worin den Evangelischen in Böhmen gleiche Rechte mit den dortigen Katholiken eingeräumt wurden, und dessen Beiseitesetzung in einem w...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

kaiserliche oder königliche Urkunde, in der Rechte oder Freiheiten für die Untertanen festgelegt waren; bekannt besonders der Majestätsbrief Kaiser Rudolfs II. 1609, der in Böhmen Protestanten und Katholiken gleiche Rechte gab.
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