
Ein Zentherr ist eine bestimmte Art Gerichtsherr. Dem Zentherrn stand das Recht zu, den Richter eines Zentgerichtes, also den so genannten Zentenarius oder Zentgrafen, zu ernennen. Im Allgemeinen war dies der jeweilige Landesherr, manchmal aber auch ein Grundherr. Der Name leitet sich vom altgermanischen Begriff Zent oder Cent her, der wiederum au...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zentherr
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zentherr, des -en, plur. die -en, der Eigenthümer der Zent, oder des peinlichen Gerichtsbezirkes, der Fraisherr, Gerichtsherr.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_416
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