
Regel zur Erlangung des präferenziellen Ursprungs auf Basis der Minimalbehandlung eines Produkts. Die Minimalbearbeitungsregel klärt, ob trotz geringer Be- oder Verarbeitung von Vormaterialien eine Präferenzzollberechtigung erreicht werden kann.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.