
Als Mindestschluß bezeichnet man die Wertpapiermenge, die erreicht sein muß, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien beschreibt er die Anzahl der notwendige Aktien, bei Anleihen den Nominalbetrag.
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https://boersenlexikon.faz.net/mindests.htm

Handelsauftrag (Order) über die geringstmögliche Zahl an Kontrakten bzw. Finanztiteln, kleinste handelbare Einheit, Mindestordergröße.
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https://www.deifin.de/glossar

Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt; im variablen Aktien- und im Optionshandel z. B. 50 Stück.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

Als Mindestschluss bezeichnet man den Mindestbetrag (in Nennwert oder Stück) pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt. . Mindestschluss ist eine Bezeichnung für den Mindestbetrag in St?..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206
(Börse & Finanzen) Mindestschluss ist die Bezeichnung für den Mindestbetrag bzw. die Mindestmenge, zu der ein Geschäft an der Börse durchgeführt werden kann. Seit dem 1.6.1999 hat die Frankfurter Wertpapierbörse die Mindeststückzahl beim Abschluss von Börsengeschäften bei Aktien auf 1 Stück ...
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