Definition Nach EN 13489 besteht Mehrschichtparkett aus einer Nutzschicht aus Massivholz, die mit einer oder mehreren Schichten aus Holz- oder Holzwerkstoff verleimt ist. DieNutzschicht muß mindestens 2,5 mm dick sein. Mehrschichtparkett mit einer werkseitigen Versiegelung.
Gefunden auf
https://www.raumausstattung.de/wohnen/lexikon.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.