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Mehrheitsprinzip

Mehrheitsprinzip Logo #40035M. bezeichnet ein demokratisches Prinzip, nach dem sich bei Abstimmungen bzw. Wahlen der Wille der Mehrheit gegenüber der Minderheit durchsetzt und der Wille der Mehrheit für alle Verbindlichkeit erlangt. In diesem Sinne ist das M. auch ein Rechtsgrundsatz, nach dem die Minderheit sich einer Mehrheit unterzuordnen hat. Zu unterscheiden sind die a...
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Mehrheitsprinzip

Mehrheitsprinzip Logo #42834Eine der drei Möglichkeiten bei mehrgliedriger Vertretung, nach der eine Mehrheit zur wirksamen Vertretung genügt (siehe z.B. Palandt § 26 Rn. 6). Staatsrecht Siehe unter Wahlrechtsgrundsaetze.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/mehrheitsprinzip.php

Mehrheitsprinzip

Mehrheitsprinzip Logo #42880In der Wirtschaftssoziologie : auch: Majoritätsprinzip , Bezeichnung für eine Regel für das Zustandekommen von Entscheidung en in demokratisch organisierten Gruppen, Verbänden usw., wonach auch die bei einer Abstimmung unterliegende Minderheit an die durch die Mehrheit getragene Entscheidung gebunden ist. Im einzelnen wird unterschieden zwis......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/mehrheitsprinzip/mehrheitsprinzip.

Mehrheitsprinzip

Mehrheitsprinzip Logo #42871der Grundsatz, nach dem die Entscheidung der Mehrheit einer Körperschaft oder Versammlung verbindlich ist. In der Regel genügt die einfache Mehrheit, d. h. die vergleichsweise höchste Stimmenzahl. In manchen Fällen sind qualifizierte Mehrheiten erforderlich, z. B. absolute Mehrheit (über 50%) oder Zweidrittel-, Dreiviertelmehrheit...
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