
Beim Kauf-, Miet- und Werkvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur die Rechte des Käufers (Mieters, Bestellers) bezüglich solcher Mängel, die der gekauften (gemieteten) Sache (oder der bestellten Leistung) selbst anhaften, nicht dagegen, welche Ansprüche bestehen, wenn aufgrund eines dera...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/M/Mangelfolgeschaden.htm

Schaden, der durch die Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung an einer anderen Sache oder einem sonstigen Rechtsgut entsteht. Gegensatz ist der Mangelschaden, der den Schaden an der geschuldeten Leistung selbst darstellt. Die beiden Begriffe werden sowohl bei Mängeln an Kaufsachen (Kaufve...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Dem Vertragspartner erwächst durch die mangelhafte Leistung seines Partners ein weiterer Schaden, ohne das ein Schaden an der Leistung (z.B. Kaufsache) selbst vorliegt. Beispiel. Autohausbesitzer A kauft vom Softwareunternehmer S eine neue Abrechnungssoftware. Die mit Viren verseuchte Software infiziert das gesamte Intranet. Die mangelhafte Softwa...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Mangelfolgeschaden, Begleitschaden, bürgerliches Recht: bei Lieferung einer mangelhaften Sache ein Schaden, der nicht unmittelbar an der Sache selbst, sondern als Folge des Mangels mittelbar an den Rechtsgütern des Geschädigten entsteht, z. B. undichte Waschmaschine führt zu Wasserschäden an Möbeln....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schaden an anderen Rechtsgütern als einer Kaufsache, der jedoch durch deren Mangelhaftigkeit verursacht wurde. Während der eigentliche Mangelschaden nach den Regeln über den Schadensersatz statt der Leistung ersatzfähig ist, wird der Mangelfolgeschaden als Schaden an anderen Rechtsgütern gem. §§ 437 Nr. 3, 28...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mangelfolgeschäden sind Schäden die durch Bemängel entstehen.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Beim Kauf-, Miet- und Werkvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur die Rechte des Käufers (Mieters, Bestellers) bezüglich solcher Mängel, die der gekauften (gemieteten) Sache (oder der bestellten Leistung) selbst anhaften, nicht dagegen, welche Ansprüche bestehen, wenn aufgrund eines derartigen Mangels an anderen Sachen, an der Gesu...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/M/Mangelfolgeschaden.html
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