
Entmilitarisierung, Verpflichtung eines Staates zur vollständigen oder teilweisen Abrüstung, begründet durch Vertrag, in der Regel Friedensvertrag zulasten des Besiegten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

vertraglich begründete, vollständige (totale) oder teilweise (parzielle) Abrüstung eines Staates; im engeren Sinne die dauernde Entfernung aller Streitkräfte und militärischen Anlagen aus bestimmten Gebieten (Korea) oder Grenzen (Vietnam), z. B. aus dem deutschen Rheinland aufgrund des Versailler Vertrags. Abrüstung.
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https://www.wissen.de//lexikon/entmilitarisierung
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