
Unter Majorat versteht man das so genannte Ältestenrecht. Es bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der nächste männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Älteste zur Erbschaft berufen ist. Auch das so genannte Ältestengut, der sich nach dem Ältestenrecht vererbende Besitz, wird als Majorat bezeichnet. Der Erbe des Gutes ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Majorat

ist die Einzelnachfolge des Ältesten beim Familienfideikommiss.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Eine Anordnung zur Erbfolge, die im Gegensatz zum Minorat den jeweils Ältesten zum Erben bestimmt. Sowohl bei der Thronfolge als auch bei Fideikommissen erfolgte die Majoratsanordnung im Wege der Primogeniturfolge, d.h., daß der jeweils älteste im Mannesstamme unter Anwendung des Eintrittsrechtes folgte. Der Inhaber eines im Wege des Majorats we...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/M/Majorat/majorat.html

Majorat das, das Ältestenrecht; Erbfolgeordnung, die dem ältesten Sohn das Vorzugsrecht auf das Erbgut gewährt, besonders üblich bis zur Auflösung des Fideikommisses; Gegensatz Minorat. Majorat bezeichnet auch das Erbgut (Majoratsgut) selbst. (Seniorat)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unter Majorat versteht man das so genannte Ältestenrecht. Es bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der nächste männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Älteste zur Erbschaft berufen ist. Dieser Begriff ist heute nichtmehr gebräuchlich.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Mit Majorat wird eine erbrechtliche Regelung bezeichnet, gemäß der das Vermögen vollständig an den ältesten Sohn vererbt wird.
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https://www.lexexakt.de/glossar/majorat.php

Majorat (mittellat.), im weitern Sinn jede Erbfolgeordnung, die sich nach der frühern Geburt bestimmt; auch das Vorzugsrecht, welches auf solche Weise für den früher Gebornen begründet ist. Majorate im weitern Sinn sind daher auch die Primogenitur (s. d.), bei welcher stets der Älteste der ältern Linie zur Erbfolge berufen wird, und das Senio...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Vorrecht des Ältesten auf das Erbe, Ältestenrecht; Ältestenerbgut. Gegensatz: Minorat.
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