
im Krankheitsfall ist die Fortzahlung des Lohnes eines Bediensteten trotz Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland seit der zweiten Hälfte des 20. Jh.s (27. 7. 1969, Entgeltfortzahlungsgesetz 1994).Kroeschell, 20. Jh.; Köbler, DRG 273
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siehe Entgeltfortzahlung.
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https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

Weiterbezahlung des Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalles arbeitsunfähig ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Bei Lohnfortzahlungen, zum Beispiel im Krankheitsfall, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Fall einer Krankheit beschränkt sich auf 6 Wochen. Nach dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ein steuerfreies Krankengeld. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeiter und angestellte Beschäftigte grundsätzlich geregelt. Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, das heißt, er ist arbeitsunfähig und kann deswegen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, muss er dieses seinem Arbeitgeber sofort ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

Lohnfort
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeiter und angestellte Beschäftigte grundsätzlich geregelt. Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, das heißt, er ist arbeitsunfähig und kann deswegen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, muss er dieses seinem Arbeitgeber sofort per Telefon, persönlich, oder per E-Mail ......
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https://www.nettolohn.de//lexikon/lohnfortzahlung.html

Unter Lohnfortzahlung wird im allgemeinen die weitere Zahlung des tariflich oder laut Arbeitsvertrag zustehenden Lohns an unselbständig Beschäftigte auch dann verstand en, wenn sie aus bestimmten Gründen nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Krankheit . Im Prinzip findet Lohnfortzahlung aber auch dann statt, w.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/lohnfortzahlung/lohnfortzahlung.ht
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