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Lohnfortzahlung Logo #42015im Krankheitsfall ist die Fortzahlung des Lohnes eines Bediensteten trotz Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland seit der zweiten Hälfte des 20. Jh.s (27. 7. 1969, Entgeltfortzahlungsgesetz 1994).Kroeschell, 20. Jh.; Köbler, DRG 273
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Lohnfortzahlung Logo #42233siehe Entgeltfortzahlung.
Gefunden auf https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

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Lohnfortzahlung Logo #40102Weiterbezahlung des Arbeitsentgelts, wenn ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalles arbeitsunfähig ist.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Lohnfortzahlung Logo #42083Bei Lohnfortzahlungen, zum Beispiel im Krankheitsfall, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Fall einer Krankheit beschränkt sich auf 6 Wochen. Nach dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ein steuerfreies Krankengeld. ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Lohnfortzahlung Logo #42127Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeiter und angestellte Beschäftigte grundsätzlich geregelt. Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, das heißt, er ist arbeitsunfähig und kann deswegen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, muss er dieses seinem Arbeitgeber sofort ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

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Lohnfortzahlung Logo #42134Lohnfort
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Lohnfortzahlung Logo #42128Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeiter und angestellte Beschäftigte grundsätzlich geregelt. Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, das heißt, er ist arbeitsunfähig und kann deswegen nicht am Arbeitsplatz erscheinen, muss er dieses seinem Arbeitgeber sofort per Telefon, persönlich, oder per E-Mail ......
Gefunden auf https://www.nettolohn.de//lexikon/lohnfortzahlung.html

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Lohnfortzahlung Logo #42880Unter Lohnfortzahlung wird im allgemeinen die weitere Zahlung des tariflich oder laut Arbeitsvertrag zustehenden Lohns an unselbständig Beschäftigte auch dann verstand en, wenn sie aus bestimmten Gründen nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Krankheit . Im Prinzip findet Lohnfortzahlung aber auch dann statt, w.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/lohnfortzahlung/lohnfortzahlung.ht
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