
Ein Tarifsystem wird als linear- progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteuernde Einkommen . Die Tarife steigen in diesen Zonen Li......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/linear-progressiver-tarif/linear-p
Keine exakte Übereinkunft gefunden.