[Achtung: Schreibweise von 1811] Leichtgläubig, -er, -ste, adj. et adv geneigt, etwas leicht zu glauben, d. i. geneigt, oder Fertigkeit besitzend, eine Sache ohne vorher gegangene hinlängliche Prüfung um des bloßen Zeugnisses eines andern willen für wahr halten, und darin gegründet. Leichtgläubig seyn Ein Leichtgläub...
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