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Prise

Prise Logo #42000 Prise (Perfekt des frz. prendre, nehmen) bezeichnet: Siehe auch: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Prise

Prise

Prise Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Prise, plur. die -n, aus dem Franz Prise, und dieß von prendre, nehmen. 1) So viel als man zu einem gewissen Gebrauche von einem Dinge auf ein Mahl nimmt; in welchem Verstande es in verschiedenen Fällen des gemeinen Lebens gebraucht wird. Besonders ist eine Prise Schnupftobak, eine Pris...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1666

Prise

Prise Logo #42025= aufgebrachtes feindliches oder Konterbande führendes neutrales Schiff; beschlagnahmte Ladung eines solchen Schiffes
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Prise

Prise Logo #42134Prise allg.: kleine Menge (die man mit zwei bis drei Fingern fassen kann).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Prise

Prise Logo #42558von einem Kriegsschiff aufgebrachtes Schiff
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42558

Prise

Prise Logo #42295Prise (franz.), Seebeute einer kriegführenden Macht. Während nach modernem Völkerrecht im Landkrieg das Privateigentum von Angehörigen der in einen Krieg verwickelte Staaten möglichst geschont und nur, insoweit es für Zwecke der Kriegführung brauchbar ist, in Beschlag genommen wird, unterliegt im Seekrieg nicht nur das Eigentum des feindlich...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Prise

Prise Logo #42199(französisch »das Genommene«) die, Völkerrecht: das von einem Krieg führenden Staat nach Seekriegsrecht weggenommene feindliche oder neutrale Schiff oder Ladungsgut. Oberster Grundsatz des Priserechts ist, dass ein aufgebrachtes Schiff oder Ladungsgut nur aufgrund eines ordnungsgemäßen Verfahrens vor einem staatlichen Prisegericht des nehmen...
Gefunden auf https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/P.htm

Prise

Prise Logo #42871(allgemein) so viel (Salz, Tabak), wie zwischen zwei Fingern zu greifen ist.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/prise-allgemein

Prise

Prise Logo #42871(Recht) die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe und Schiffsladungen. Der Wegnahme unterliegen: feindliche Handelsschiffe; feindliche Ladung; Bannware im Eigentum Neutraler; neutrale Schiffe, falls Banngut überwiegt, Blockadebruch versucht oder dem Gegner neutralitätswidrige Unterstü...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/prise-recht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.