
Prise (Perfekt des frz. prendre, nehmen) bezeichnet: Siehe auch: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Prise
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Prise, plur. die -n, aus dem Franz Prise, und dieß von prendre, nehmen. 1) So viel als man zu einem gewissen Gebrauche von einem Dinge auf ein Mahl nimmt; in welchem Verstande es in verschiedenen Fällen des gemeinen Lebens gebraucht wird. Besonders ist eine Prise Schnupftobak, eine Pris...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1666

= aufgebrachtes feindliches oder Konterbande führendes neutrales Schiff; beschlagnahmte Ladung eines solchen Schiffes
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Prise allg.: kleine Menge (die man mit zwei bis drei Fingern fassen kann).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

von einem Kriegsschiff aufgebrachtes Schiff
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42558

Prise (franz.), Seebeute einer kriegführenden Macht. Während nach modernem Völkerrecht im Landkrieg das Privateigentum von Angehörigen der in einen Krieg verwickelte Staaten möglichst geschont und nur, insoweit es für Zwecke der Kriegführung brauchbar ist, in Beschlag genommen wird, unterliegt im Seekrieg nicht nur das Eigentum des feindlich...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(französisch »das Genommene«) die, Völkerrecht: das von einem Krieg führenden Staat nach Seekriegsrecht weggenommene feindliche oder neutrale Schiff oder Ladungsgut. Oberster Grundsatz des Priserechts ist, dass ein aufgebrachtes Schiff oder Ladungsgut nur aufgrund eines ordnungsgemäßen Verfahrens vor einem staatlichen Prisegericht des nehmen...
Gefunden auf
https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/P.htm
(allgemein) so viel (Salz, Tabak), wie zwischen zwei Fingern zu greifen ist.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/prise-allgemein
(Recht) die nach den Regeln des Seekriegsrechts als Beute weggenommenen Handelsschiffe und Schiffsladungen. Der Wegnahme unterliegen: feindliche Handelsschiffe; feindliche Ladung; Bannware im Eigentum Neutraler; neutrale Schiffe, falls Banngut überwiegt, Blockadebruch versucht oder dem Gegner neutralitätswidrige Unterstü...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/prise-recht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.