Leibzeichen Bedeutung

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Leibzeichen

Leibzeichen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Leibzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. in den Criminal-Gerichten, besonders Oberdeutschlandes, das zum Beweise einer begangenen Mordthat von dem Ermordeten in das Gericht gebrachte körperliche Zeichen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1066
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