
im Hochmittelalter entstandener Begriff für eine von der spätrömischen Sklaverei abweichende Form persönlicher Abhängigkeit, die in der Regel persönliche Rechts- und beschränkte Eigentumsfähigkeit einschloss. Leibeigenschaft konnte durch Unterwerfung, Raub, Kauf, erbliche Übernahme des Rechtsstatus (bei Heirat von rechtsungleichen Partnern...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen. Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur Verhinderung der Landflucht nicht vom Gut des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leib...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft

ist im neuzeitlichen deutschen Recht die meist durch Überlassung von Grundstücksnutzung und damit geschaffener grundherrschaftlicher Bindung erreichte persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen. Sachlich sind auch Sklaven und Kolonen im Altertum und Unfreie und Hörige im Frühmittelalter leibeigen. Sprachlich wird eigen im 15. J...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Leibeigenschaft, plur. inus. der Zustand, da jemand leibeigen, d. i. für seine Person, und oft auch für seine Güter, ein Eigenthum eines andern ist; im Schwabensp. die Eigenschaft.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_993

1607 wurde den Bauern verboten das Land zu verlassen, daß sie bestellten und waren von der Rechtssprechung ihres 'Herren' abhängig. Erst 1861 wurde die Leibeigenschaft von Zar Alexander II aufgehoben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

Leibeigenschaft: Zar Alexander II. hob die Leibeigenschaft in Russland 1861 auf. Die Leibeigenschaft war eine für das mittelalterliche Europa typische, aber nicht überall verbreitete Form der bäuerlichen Unfreiheit, die eine persönliche Abhängigkeit von einem Grundherrn umfasste, aber keine Bindung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Leibeigenschaft bezeichnete man im deutschen Recht des Mittelalters die persönliche Abhängigkeit eines sog. Hintersassen von seinem Herrn. Davon war die dingliche Abhängigkeit des Hoerigen zu unterscheiden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/leibeigenschaft.php

Leibeigenschaft (v. mhd. [13./14. Jh.] lipeigen = mit Leib und Leben zu eigen sein; mhd. dageskalk; mlat. servus, homo proprius de corpore). Unfreie, der Anordnungsgewalt und Gerichtsbarkeit (s. Hofrecht) eines Herren Unterstehende und zur Leistung von Leibzins Verpflichtete bezeichnete man als 'L...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Leibeigenschaft (Eigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein dem frühern germanischen und slawischen Rechtsleben eigentümlicher Zustand geminderter persönlicher Freiheit. Im allgemeinen charakterisiert sich nämlich die L. als ein Standesverhältnis, bei welchem die Eigentümlichkeit besteht, daß die Standesgenossen als die Zubehörungen gew...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

In der Wirtschaftssoziologie : vielgestaltige Form persönlicher Abhängigkeit und Untertänigkeit in der Feudalgesellschaft. Der feudale Grundherr verfügt u.a. ganz oder zum Teil über die Arbeitsleistung des leibeigenen Bauern oder Handwerkers und seiner Familie (Fronhof), schränkt seine Freizügigkeit ein, befindet neben anderen Vorrechten ü....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/leibeigenschaft/leibeigenschaft.ht

persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem Herrn, ohne Freizügigkeit und mit vielfältigen Geld-, Sach- und Dienstpflichten des Leibeigenen, der auch der Erlaubnis seines Herrn bedarf, wenn er heiraten will. Die Leibeigenschaft war besonders ausgeprägt 1. im Mittelalter im westlichen Deutschland als (allmählich sehr gemilderte) Abhäng....
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https://www.wissen.de//lexikon/leibeigenschaft
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