Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (1. BImSchV) begrenzt die zulässigen Abgasverluste und Emissionen bei Heizungsanlagen. Ihre Einhaltung überprüft der Schornsteinfeger. Zum 1. Januar 1998 sind die Anforderungen verschärft worden. Erstmals wurden Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen (NOx) bei häusliche... Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/B/BImSchV.html