Legalitätsprinzip, Verwaltungsrecht Bedeutung

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Legalitätsprinzip, Verwaltungsrecht

Legalitätsprinzip, Verwaltungsrecht Logo #42834Von Legalitätsprinzip spricht man, wenn eine Behörde bei Vorliegen bestimmter Tatsachen verpflichtet ist zu Handeln und keine Entscheidungsmöglichkeit hat. Siehe z.B. § 22 VwVfG. Demgegenüber steht das Opportunitätsprinzip.
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