
Mehrkostenvereinbarung, engl.: additional cost arrangement; nach dem Sozialgesetzbuch (§§ 28, 30 SGB V) bestehende Möglichkeit, über die vertraglichen Möglichkeiten nach den Richtlinien weitere Leistungen privat in Anspruch zu nehmen. Nach Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz (2005) hat die M. hauptsächlich ihre Bedeutung bei Füllu...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Ma-Mm.htm
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