
Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise, Gesetz des Einheitspreises; vielberufenes Prinzip, das besagt, dass Preise und Werte für ökonomisch gleichwertige Handlungsalternativen zur Erreichung eines bestimmten finanziellen Zieles bei fairer Bewertung zum gleichen Zeitpunkt und am gleichen Orte si...
Gefunden auf
https://www.deifin.de/glossar
Keine exakte Übereinkunft gefunden.