
Das Lauterkeitsrecht ist Teil des Wettbewerbsrechts im engeren Sinne und wird daher verbreitet schlicht als Wettbewerbsrecht bezeichnet. Erst in neuerer Zeit setzt sich die Bezeichnung "Lauterkeitsrecht" durch. Es ist maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Während das Kartellrecht vorwiegend Wettbewerbsbeschränku.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lauterkeitsrecht

Mit Lauterkeitsrecht wird im engeren Sinn das im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geregelte Recht bezeichnet.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/lauterkeitsrecht.php
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