
in Windhuk. Durch Ksl. V. vom 9. Juni 1913 ist die L. f. D. errichtet worden. Die Landwirtschaftsbank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie ist befugt Darlehen zu gewähren an die Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke, gegen Bestellung von Hypotheken an diesen Grundstücken, a...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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