[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landkammer, plur. die -n, in einigen Provinzen, die Finanzkammer eines ganzen Landes; in welchem Verstande dieses Wort in Böhmen und einigen Schlesischen Fürstenthümern üblich ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_267