
Landesoberbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen ist u.a. Aufsichts- und Widerspruchsinstanz für die Bergämter und weiteren zuständigen Behörden für den Erlaß von Bergverordnungen. In den weiteren Bundesländern wird die gleiche Funktion durch die Oberbergämter wahrgenommen. (siehe Bergbehörde)
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