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Landesmittelbehörden

Landesmittelbehörden Logo #42343Den obersten Landesbehörden unmittelbar nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung. Sie sind grds. nur für einen Teil des Landesgebietes zuständig (z.B. die Bezirksregierung bzw. die Regierungspräsidenten).
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