
ist seit dem hohen Mittelalter die -> Herrschaft des -> Landesherrn über ein -> Land. Ihre Grundlage ist im einzelnen
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landesherrschaft, plur. die -en. 1) Die höchste Gewalt oder Herrschaft in einem Lande; ohne Plural. 2) Der Landesherr oder die Landesfrau selbst.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_213

Landesherrschaft, Bezeichnung für die seit dem Mittelalter im Heiligen Römischen Reich sich entwickelnde höchste Herrschergewalt unterhalb der des Kaisers. Die Landesherrschaft (lateinisch »dominium terrae«) ging anfänglich aus der adligen Hausherrschaft hervor, weiterhin trugen (zunächs...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Landesherrschaft (lat. dominium territoriale). Aus der fma. Grafenherrschaft (s. Graf), die auf königlicher Bann- und Regalienleihe beruhte, bildete sich vom 12. Jh. an (und bis ins 15. Jh. hinein) die Landesherrschaft des Hochadels, die im 13. Jh. durch die Fürstengesetze Friedrichs II. und im 14...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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