
Landesdirektor (Landeshauptmann), in Preußen ein zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der kommunalen (nicht staatlichen) Provinzialverwaltung eingesetzter besoldeter Provinzialbeamter. So besteht in Hannover für die laufende Verwaltung des provinzialständischen Vermögens ein aus dem L. und zwei Schatzräten, einem Oberwegebautechniker und e...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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