
Die Börsengeschäftsführung kann aufgrund von außergewöhnlichen Kursverlusten, Verdacht von Insidergeschäften und anderen außergewöhnlichen Ereignissen, oder aufgrund fehlender Nachfrage bzw. fehlendem Angebot, den Handel für dieses Wertpapier aussetzen.
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Kursaussetzung.html
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