
Die so genannte Kurierfreiheit bezeichnet die (rechtliche) Möglichkeit, dass jeder unabhängig von seiner Ausbildung medizinische Behandlungen durchführt. Sie galt in Deutschland von 1869/1872 bis zum Erlass des Heilpraktikergesetzes im Jahr 1939. == Geschichte == Seit der Zeit des Absolutismus waren verstärkt Medizinalordnungen erlassen worden...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kurierfreiheit

Durch die Gewerbeordnung 1869 eingeführte, 1873 auf das ganze Deutsche Reich ausgedehnte Freiheit für jedermann, Untersuchungen und Behandlungen von Krankheiten vorzunehmen mit Ausnahme der durch Sondergesetze festgesetzen Erkrankungen. Wurde durch das Heilpraktikergesetz von 1939 eingesch...
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https://naturheilkundelexikon.de/Lexikon-76788.html

engl.: curative liberty (freedom); Recht, als Nichtarzt (ohne Approbation) aktiv andere Menschen zu behandeln oder (aus der Sicht des Patienten) sich von Nichtärzten behandeln zu lassen. Die K. wurde in D - nach vorherigen Verboten - um 1870 wieder eingeführt und bildete z.B. die Grundlage für das nicht mehr existierende Berufsbild der Dentisten...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Kn-Kz.htm
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