
ist die im Übergang zwischen Landesherrschaft und Landeshoheit befindliche landesherrliche Gewalt der frühen Neuzeit. Willoweit, D., Rechtsgrundlagen der Territorialgewalt, 1975
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landesobrigkeit, plur. die -en. 1) Die höhste Gewalt, in einem Lande zu gebiethen und zu verbiethen und die Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden; ohne Plural. Noch mehr, 2) die mit dieser Gewalt bekleideten Personen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_221
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