
bis 1967 Kardinalskongregationen, Hauptbehörden der Römischen Kurie für bestimmte Sachgebiete, zuständig für die Gesamtkirche unter der Leitung von Kardinalpräfekten. Stimmberechtigte Mitglieder sind Kardinäle und (seit 1967) Diözesanbischöfe. Es gibt folgende Kurienkongregationen: Kongregation für die Glaubenslehre, Kongregation für di....
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