
Der Kronsyndikus war ein Ratgeber der Krone bzw. des Königs. In Preußen war es der Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, der aufgrund besonderen Vertrauens des Monarchen berufen war, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Nach der preußischen Verfassung 1848/18...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kronsyndikus

Kronsyndikus , Ratgeber der Krone; in Preußen Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, welcher aus besonderm Vertrauen des Monarchen berufen ist, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Die Kronsyndici sind nach der preußischen Verfassung (§ 3) lebenslänglich Mitgl...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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