[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hofspeise, plur. inus. an einigen Orten, z. B. in Obersachsen, diejenigen Eßwaaren, welche eine adelige Witwe nach dem dreyßigsten Tage nach ihres Ehegatten Tode von dem Hofe, oder dessen Gute mit sich nimmt, und welche auch der Mußtheil genannt werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2956