(Auszug, Altenteil, Ausnahme) Gesamtheit der Rechte eines abtretenden Bauern (Altenteiler, Auszügler), der seinen Hof einem Nachfolger übergibt, sich aber auf Lebenszeit ein Wohnrecht, Naturalleistungen, Nutzungsrechte, Geldrenten usw. aufgrund eines Übergabevertrags vorbehält. Das Ausgedinge stellt eine Mischform zwischen...
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Als Austrag (Bayern), auch Ausgedinge (Österreich) oder Altenteil bezeichnet der Rechtsverkehr in landwirtschaftlichen Kreisen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgedinge

I. Vorbehalt beI. Gutsübergabe, Altenteil, Leibzucht II. das zum Lohn der Dienstboten als Zugabe Ausbedungene III
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Ausgedinge, Altenteil.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Altenteil .
- Aus¦ge¦din¦ge [n. 5 ] Altenteil; ins A. ziehen [eigtl. `etwas, was man sich ausbedungen hat` (nämlich als Wohnsitz) ]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Ausgedinge (v. mhd. uzdingen = vorbehalten, ausbedingen; auch Altenteil, Leibzucht, Leibgedinge). Dem weichenden Altbauern und/oder dessen Witwe bei der Hofübergabe vom ûbernehmer zugesagte Leistungen zur Existenzsicherung. Der ûbernehmer - in der Regel der Sohn - durfte erst nach der Hofübergabe he...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Ausgedinge , s. v. w. Altenteil (s. d.).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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