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Ausgedinge Logo #42329(Auszug, Altenteil, Ausnahme) Gesamtheit der Rechte eines abtretenden Bauern (Altenteiler, Auszügler), der seinen Hof einem Nachfolger übergibt, sich aber auf Lebenszeit ein Wohnrecht, Naturalleistungen, Nutzungsrechte, Geldrenten usw. aufgrund eines Übergabevertrags vorbehält. Das Ausgedinge stellt eine Mischform zwischen...
Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Ausgedinge

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Ausgedinge Logo #42000 Als Austrag (Bayern), auch Ausgedinge (Österreich) oder Altenteil bezeichnet der Rechtsverkehr in landwirtschaftlichen Kreisen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag i...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgedinge

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Ausgedinge Logo #42003I. Vorbehalt beI. Gutsübergabe, Altenteil, Leibzucht II. das zum Lohn der Dienstboten als Zugabe Ausbedungene III
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Ausgedinge Logo #42134Ausgedinge, Altenteil.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Ausgedinge Logo #42303
  1. Altenteil .
  2. Aus¦ge¦din¦ge [n. 5 ] Altenteil; ins A. ziehen [eigtl. `etwas, was man sich ausbedungen hat` (nämlich als Wohnsitz) ]

Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Ausgedinge Logo #42173Ausgedinge (v. mhd. uzdingen = vorbehalten, ausbedingen; auch Altenteil, Leibzucht, Leibgedinge). Dem weichenden Altbauern und/oder dessen Witwe bei der Hofübergabe vom ûbernehmer zugesagte Leistungen zur Existenzsicherung. Der ûbernehmer - in der Regel der Sohn - durfte erst nach der Hofübergabe he...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Ausgedinge Logo #42295Ausgedinge , s. v. w. Altenteil (s. d.).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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