
Sondernutzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offen stehen (öffentliche Sachen). Dabei bezeichnet „Sondernutzung“ im Gegensatz zum normalen „Gemeingebrauch“ solche Nutzungen, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb in der Regel verboten sind ode...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sondernutzung

Nutzung von Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen über den Gemeingebrauch hinaus. Grundsätzlich muss sich die Nutzung von Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Widmung halten (Gemeingebrauch). Bei einer Nutzun...
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Sondernutzung, der über den Gemeingebrauch hinausgehende Gebrauch öffentlicher Sachen (z. B. Verlegen von Kabeln an einer Straße); die Sondernutzung ist erlaubnis- und meist gebührenpflichtig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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