[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Krimmen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, welches aber nunmehr veraltet ist. Es bedeutete ehedem, 1) kratzen, mit den Nägeln oder Klauen, in welchem Verstande es noch bey dem Ottfried heißt, mit fuazin ni krimmit. 2) Jucken, von welcher Bedeutung Fri...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2589
Keine exakte Übereinkunft gefunden.